eine Hochwasserschutzmauer ist niemals ausschließlich eine Hochwasserschutzmauer, sie ist im Positiven wie im Negativen immer auch ein Landschaftselement, ein städtebauliches Gestaltungselement und hat Auswirkungen auf die Erholungsfunktion. Grundlage für die Materialwahl und Ausgestaltung der Mauer sollten Elemente der umgebenden Landschaft sein.
Hier das Beispiel "Flussbetonmauer" an der Traun bei Traunstein in Anlehnung an die natürlichen Nagelfluhwände an den Traunufern.
mehr erfahren ? siehe Praxisbuch
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